Batteriegesetz
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Hinweis für Endverbraucher: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. 1. Endverbraucher können leere Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben. 2. Batterien oder Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet: (Abb.1) = Batterie darf nicht in den Hausmüll Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber Abb. 1 ![]() (Wenn Sie Onlinehändler sind, weisen Sie Ihre Kunden unbedingt auf o.g. Punkte hin!) Weitere Informationen zum Batteriegestz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (www.bmu.de) |

