Batteriegesetz

Hinweis für Endverbraucher:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.

1. Endverbraucher können leere Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben.

2. Batterien oder Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:

(Abb.1) = Batterie darf nicht in den Hausmüll
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber

Abb. 1

tonne

Wenn Sie Onlinehändler sind, weisen Sie Ihre Kunden unbedingt auf o.g. Punkte hin!

Weitere Informationen zum Batteriegestz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

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